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Geschäftsbedingungen

Bei diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Vereinbarung“) handelt es sich um einen rechtsgültigen Vertrag zwischen der Webagentur Proag AG („Agentur“) und dem Auftraggeber, der die Leistungen der Agentur („Auftraggeber“) für die Entwicklung und Bereitstellung von Websites und E-Commerce-Systemen in Anspruch nimmt. Durch den Abschluss dieser Vereinbarung erklären sich beide Parteien damit einverstanden, an die nachstehenden Bedingungen gebunden zu sein:

1. Arbeitsumfang:

A. Die Agentur verpflichtet sich, eine Website oder ein E-Commerce-System auf der Grundlage der Spezifikationen und Anforderungen des Kunden zu entwerfen, zu entwickeln und bereitzustellen.

B. Der Kunde erkennt an, dass für alle nach Projektbeginn gewünschten Änderungen oder Erweiterungen zusätzliche Kosten und Zeitanpassungen anfallen können.

2. Eigentum:

A. Die Agentur behält das Eigentum an allen geistigen Eigentumsrechten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Code, Designvorlagen und Anpassungselemente, die während des Projekts entwickelt wurden.

B. Nach vollständiger Bezahlung und vorbehaltlich der Einhaltung dieser Vereinbarung erhält der Kunde eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Website oder des E-Commerce-Systems.

3. Zahlungsbedingungen:

A. Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur die vereinbarten Honorare gemäß Projektvorschlag bzw. Angebot zu zahlen.

B. Die Zahlungsbedingungen, einschließlich Fälligkeitsterminen und Zahlungsmethoden, werden im Projektvorschlag oder in der Rechnung angegeben.

C. Im Falle einer Projektstornierung oder -beendigung ist der Kunde für die Vergütung der Agentur für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen verantwortlich. Die Agentur stellt eine detaillierte Rechnung über die abgeschlossenen Arbeiten aus.

4. Projektabwicklung und -abnahme:

A. Die Agentur liefert dem Kunden die fertige Website oder das E-Commerce-System zur Prüfung und Abnahme.

B. Sofern nicht anders vereinbart, muss der Kunde innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens, in der Regel 7–14 Tage, Feedback geben und alle erforderlichen Änderungen anfordern.

C. Sobald der Kunde die schriftliche Zustimmung erteilt, gilt das Projekt als abgeschlossen und für spätere Änderungen oder Ergänzungen können zusätzliche Kosten anfallen.

5. Garantie und Support:

A. Die Agentur stellt sicher, dass die Website bzw. das E-Commerce-System bei Lieferung frei von Sachmängeln oder Fehlern ist.

B. Die Agentur gewährt eine Gewährleistungsfrist, innerhalb derer sie vom Kunden gemeldete Mängel oder Fehler unverzüglich behebt.

C. Support, Wartung und Aktualisierungen nach Ablauf der Garantiezeit können von der Agentur im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung oder gegen zusätzliche Kosten bereitgestellt werden.

6. Vertraulichkeit:

A. Beide Parteien vereinbaren, die Vertraulichkeit aller während des Projekts weitergegebenen vertraulichen Informationen zu wahren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf proprietäre Software, Geschäftsstrategien und Kundendaten.

B. Die Agentur ergreift geeignete Maßnahmen zum Schutz der Datensicherheit und Privatsphäre des Kunden und hält sich dabei an branchenübliche Best Practices sowie geltende Gesetze und Vorschriften.

7. Haftungsbeschränkung:

A. Die Agentur haftet nicht für indirekte, Folge- oder Nebenschäden, die sich aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der entwickelten Website oder des E-Commerce-Systems ergeben.

B. Der Kunde erkennt an, dass die Haftung der Agentur unabhängig von der Grundlage des Anspruchs auf die für das jeweilige Projekt gezahlten Gesamthonorare beschränkt ist.

8. Kündigung:

A. Jede Partei kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt oder gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt.

B. Im Falle einer Kündigung hat der Kunde der Agentur die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu entschädigen und die Agentur stellt eine detaillierte Rechnung über die erbrachten Leistungen aus.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:

A. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Gerichtsbarkeit, in der sich die Agentur befindet, und wird nach diesen ausgelegt.

B. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte derselben Gerichtsbarkeit.

10. Gesamte Vereinbarung:

Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden dar. Sämtliche Ergänzungen oder Modifikationen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und der Unterschrift beider Parteien.

Durch die Inanspruchnahme der Dienste der Agentur bestätigt der Kunde, dass er die in dieser Vereinbarung dargelegten Bedingungen gelesen und verstanden hat und ihnen zustimmt.

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